Die AG Männer auf dem Forum der Piratenpartei setzt wieder Segel:
KW 47 - Arbeitsschwerpunkt Kindesunterhalt
User DoS, in Einfalt und Penetranz nicht unterbieten schreibt:
Das ganze Gebäude Unterhaltsrecht basiert letzendlich darauf, dass die Väter defacto nicht mehr zum Vater-Mutter-Kind System zählen, nach der Trennung besteht nach politischen Verständnis die Familie nur noch aus Mutter-Kind.
Der Mann ist in diesem üblen Spiel letzlich in den Kopfen der Richter und Politiker nur die Person welche der Frau per Zeugung einen Schaden zu gefügt hat und somit schadenersatzpflichtig, gnädigerweise ruht diese Pflicht während des zusammenlebens . In Fall der Trennung jedoch wird der Vater mit aller staatlichen Macht -inklusive Gefängnisandrohung - in Haftung genommen, völlig ohne Rücksicht auf Betrachung der Gegebenheiten des ganzen Systems - Trennungsfamilie.
Diese Aufteilung der Trennungsfamilien in Täter (Vater ) und Opfer (alleinerziehende Mutter und Kind) schafft schließlich die gesellschaftlich Basis um den wahnwitzigen Auswüchsen des Unterhaltsrechts die nötigen Akzeptanz zum verleihen. Und der Staat sich letzendlich z.T. lächelnd aus der Verantwortung ziehen kann. Wie gesagt : Teile und Herrsche.
Äh, eigentlich nicht. Denn:
1.) Sind Mutter wie Vater zum Kindsunterhalt verpflichtet und nur für jenen wird Barunterhalt fällig, der keinen Naturunterhalt leistet. Naturalunterhalt leistet der, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
2.) Wird Kindesunterhalt nicht als Schadenersatzlesitung der Mutter bezahlt, sondern dient der Existenzsicherung des Kindes, die beiden Elternteilen obliegt, auch wenn diese nicht zusammen leben.
3.) Sind Unterhaltsverpflichtigungen keine "wahnwitzigen Auswüchse" und auch nicht dazu geeignet, Opfer-und-Täter-konstellation in Familien zu implizieren, sondern ein Recht des Kindes gegen beide Eltern gleichermaßen.
Mir stellen sich bei soviel Unwissen die Nackenhaare auf. Aber DoS ist noch lange nicht am Ende, mit dem Versuch, in seiner einfältigen Vorstellungswelt zu stochern. Er führt aus:
Ein Beispiel um den Irrsinn zu verdeutlichen :
Situation A:
Familie Müller leben bisher zusammen, in einfachen Verhältnissen, sie haben 2 Kinder . Frau Müller arbeitet als Friseuse, Herr Müller als Packer in einen Versandhandel in Schichtbetrieb. Beide wollen von Anfang an sich in die Kindererziehung einbringen und können aufgrund ihrer Arbeitszeiten diese ganz gut aufteilen. Frau Müller kümmert sich dabei ca 60% der Zeit um die Kinder , Herr Müller 40 %. Da sie beide nur einen sehr geringen Stundenlohn haben, reicht ihr Einkommen nicht um das Exsistenzminimun der Familie , insbesondere der Kinder, abzudenken - sie bekommen deshalb staatliche Sozialleistungen.
Situation B:
Nach einiger Zeit merken Frau und Herr Müller da es einfach nicht mehr klappt in ihrer Beziehung , Sie entschließen sich scheiden zu lassen , ganz einvernehmlich und ohne Streit soll dies passieren. Herr Müller findet eine neue kleine 1 Zimmerwohnung direkt in der Nachbarschaft, so dass sie die bisherige Betreunungsaufteilung beibehalten können. Natürlich haben beide Bedenken gehabt wegen der finanziellen Situation nach der Trennung , den mit den eh schon knappen Mittel muß die Trennungsfamilien ja jetzt auch noch die 1 Zimmerwohnung von Herr Müller , samt Haushalt mit finanzieren, aber es wird schon gehen.
Und jetzt kommt der Staat ins Spiel:
Während in Situation A noch eine Woge der Empörung durchs Land gehen würde (zumindest außerhalb der FDP-Wählerschaft), wenn der Staat von Herrn Müller per Androhung einer Gefängnisstrafe die Aufnahme eines Nebenjobs fordern würde, um selbst das Existenzminimum seiner Kinder sicher zu stellen, ist die in Situation B ganz normale Rechtsprechung.
In Fall B macht der Staat aus der Trennungsfamilien per ideologische Defintion ganz einfach Täter und Opfer und schon hat er ganz andere Ansatzpunkte. Im Konkreten würde nämlich der Staat versuchen die bisher (in Situation A ) an die (Trennungs-)familie gezahlten Leistung vom Täter ( dem Vater ) einzufordern. Es würde Klage bei Gericht eingereicht und der Vater würde unter Androhung einer Gefängnisstrafe, wegen Unterhaltspflichtverletzung zur Aufnahme eines Nebenjobs gezwungen um sein Einkommen zu steigern.
Dass der Staat in Situation B auch noch dazu beträgt , dass Herr Müller wegen veränderter Steuerklasse nach der Scheidung grundsätzlich weniger Netto hat, ist dabei noch gar nicht erwähnt.
Als zusammengefaßt:
In Situation A kann die Familie das Existenzminimum der Kinder nicht selbst erwirtschaften und erhält staatliche Unterstützung.
In Situation B kann die Familie das Existenzminimum der Kinder aufgrund der gestiegenen Kosten noch weniger erwirtschaften und erhält weniger Unterstützung. Dem Vater werden nun ganz andere Verpflichtungen auf erlegt das Existenzminimum der Kinder zu sichern :
Pflicht zum Nebenjobs unter Gefängnisandrohung. Nebenbei langt der Staat durch veränderte Steuerklasse der Trennungsfamilie auch noch an anderer Stelle in die Tasche.
Wie bereits erläutert, die ideologische Basis dieses staalichen Handelns liegen darin, dass die Existenz der Trennungsfamilien geleugnet wird, und stattdessen ein Täter (Vater) - Opfer (alleinerziehende Mutter + Kind) - Schema aufgebaut wird. Und der Staat kann sich dadurch still und heimlich seiner Verantwortung entziehen und z.T. sogar noch bereichern.
DoS
Jau, also irgendwie so. Wichtig ist vor allem, dass ein Mann, weil er seine Kindern Unterhalt muß, sich als Täter verurteilt zu fühlen habe und dass ihm alle tief in die Tasche greifen. Dass ein alleinstehender Mann von seinem Einkommen aber weniger Ausgaben hat, wenn er nur Unterhalt an seine Kinder zu halten hat, weil selbst mit der Dopplung durch den Anteil seiner Frau am Unterhalt der Kinder als Naturalunterhalt das Auskommen der Kinder nicht gedeckt ist, läßt User DoS völlig kalt. Die Ausgaben die Frau Müller hat, interessieren DoS auch wenig. Tatsachen wie jene, dass eine Trennung das Einkommen der geschiedenen Frauen statistisch um 27 % mindert, das der getrennt lebenden Männer ab nur um 4 %, interessiert DoS auch nicht.
Männer wie Frauen erleiden durch eine Trennung bzw. Scheidung einen Einkommensverlust (Tabelle 4.16). Frauen haben jedoch deutlich stärkere Einkommenseinbußen im Vergleich zu Männern. Insbesondere die Betrachtung der bedarfsgewichteten Pro-Kopf-Einkommen zeigt, dass ein größerer Teil der Frauen nach einer Trennung beträchtlich schlechter gestellt ist als Männer. Die Hälfte der Frauen muss ein Jahr nach der Trennung beim bedarfsgewichteten Pro-Kopf-Einkommen einen Einkommensverlust von 27 Prozent und mehr hinnehmen, während diese Ziffer bei Männern nur 4 Prozent beträgt.
Quelle
Dass mit Kindern zu leben, deren Alltag zu finanzieren, teurer ist, als diese an Bar- und Naturalunterhalt von ihren Eltern beanspruchen können, ist wenig interessant, wenn man die dramatischen Folgen für die armen als "Täter" verfolgten Männer beklagen will. Dass auch bei einem Ausfall der Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz lediglich Leistungen für Kinder bis zu 5 Jahren von 117 Euro und von 6 bis 11 nur 158 Euro (soll 2010 erhöht werden) und diese auch nur 72 Monate lang bezahlt werden, aber der Bedarf des Kindes nicht automatisch sinkt, sondern aus dem Einkommen der Mutter oder zu Lasten der Sozialleistungsträger begleichen werden muß, wird auch verschwiegen.
Kurz: Die Forumspiraten der AG Männer möchten also mit ihrer Zahlung die Umgangsrechte sichern. Je häufiger der Kontakt mit dem Kind um so weniger muß Papa an Unterhalt bezahlen, so denkt sich das der Forumspirat. Dass ein Kind aber Kosten verursacht, wenn es nicht zu Hause ist, spielt dabei keine Rolle. Wie auch vermeintlich irrelevant ist, dass der alltägliche Bedarf des Kindes eben nicht mit der - durch was auch immer - geminderten Unterhaltsleistung des vaters sinkt. Die betreuende und dabei zum vollen Naturalunterhalt (und darüber hinaus) verpflichtete Mutter, kann natürlich keinen Einfluß auf die Unterhaltshöhe nehmen (denn wenn sie ihr Kind liebt, wird sie es betreuen und ernähren sowie bekleiden und wohnen lassen wollen). Eine Möglichkeit, Naturunterhalt einzusparen, ergibt sich für den betreuuenden Elternteil nicht. Wozu auch? Die Tatsache, dass der betreuende Elternteil Naturalunterhalt leistet, hat sich bisher bis in die AG Männer nicht herumgesprochen. Man(n) glaubt dort wirklich, dass allein der Unterhalt des vaters das Existenzminimum des Kindes sicherstellt und auch nur jener erbracht wird.
Wie bitte werden diese Kinder in der Familie gelebt haben, wenn diese Kinkerlitzchen an KU diese Männer an den Rand des Wahsinns treiben? Von einem Apfel und einem Ei in der Woche? Wie schafft es jemand, dauerhaft anzunehmen, ein Kind sei mit dem, was er an Barunterhalt leistet, tatsächlich über die Runden zu bekommen? Wie ist zu erklären, dass es über Jahre hinweg gelingen kann, die Unterhaltsleistung der betreuenden Mutter, den Naturalunterhalt so konsequent zu ignorieren?